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- Veranstalter / Organisation: (Download)
Climair GmbH
Am Spitzacker 22
61184 Karben
Fahrtleiter: Guido Hommel, A. Adomeit
Organisationsteam: ADO-Team
Veranstalter: Guido Hommel
- Art der Veranstaltung:
Eine touristische Ausfahrt für historische Kraftfahrzeuge
Die Strecke liegt abseits der Hauptverkehrsstraßen und erschließt das Marburger Land und angrenzende Landkreise. Hierbei werden nur befestigte Straßen befahren, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind.
Die Streckenlänge wird voraussichtlich ca. 180 km betragen, aufgeteilt in 2 Etappen, getrennt durch die Mittagspause.
Die Fahrt dient dazu, das Geschick einer gleichmäßigen Fahrweise unter Beachtung der StVO(Straßenverkehrsordnung) zu fördern und zu überprüfen.
Die Fahrzeiten bei den einzelnen Etappen entsprechen einer Durchschnittsgeschwindigkeit
von 30 – 40 km/h.
2.1. Wertung der Veranstaltung / Prädikate
Eine Wertung für Sportabzeichen oder ähnlicher Prädikate findet nicht statt.
- Zeit- und Ablaufplan:
03.03.2023 Verfügbarkeit der Ausschreibung
im Internet unter https://rallye.climair.de/
21.07.2023 Nennungsschluss
10.08.2023 Versand der Nennungsbestätigungen.
Geben Sie bitte eine E-Mail-Anschrift an.
26.08.2023 | |
ab 7:00 Uhr | Technische Abnahme im AH Am Spitzacker, Dokumentenabnahme bei ClimAir |
ab 7:00 Uhr | Frühstück für alle Teilnehmer:innen bei ClimAir |
8:30 Uhr | Fahrerbesprechung im Festzelt |
9:00 Uhr | Start 1. Fahrzeug |
ab 12:00 Uhr | Pause |
13:30 Uhr | Restart des 1. Fahrzeugs |
ab 16:00 Uhr | Zielankunft im Rallyezentrum ClimAir in Karben |
ca. 19:30 Uhr | Aushang der Ergebnisse |
ca. 19:30 Uhr | Siegerehrung mit Musikbegleitung |
- Teilnehmer:innen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer von Motorfahrzeugen, die die Bedingungen dieser Ausschreibung erfüllen.
Die Fahrzeuge sind normal mit 2 Personen besetzt. Zusätzliche Mitfahrer können jeweils gegen eine Gebühr von je € 25. – teilnehmen. Jeder Fahrer muss eine für sein Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis vorweisen können. Motorsportlizenzen sind nicht erforderlich. Bei minderjährigen Teilnehmern ist das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters zu belegen.
Die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge sollte 80 nicht überschreiten.
- Fahrzeuge
Zugelassen sind alle PKW, die zum Zeitpunkt der technischen Abnahme den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung der Bundesrepublik Deutschland entsprechen und älter als 30 Jahre sind. Einsitzige Fahrzeuge sind nicht zugelassen.
Der Veranstalter behält sich eine Auswahl vor, um einen repräsentativen Querschnitt der Automobilgeschichte zeigen zu können.
Fahrzeuge mit besonderer automobiler Bedeutung können vom Veranstalter gesondert zugelassen werden.
- Klasseneinteilung:
Startberechtigt sind alle Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 1993.
Es wird ein Gesamtklassement erstellt. Es erfolgt keine Klassenwertung.
- Nennungen/ Nenngeld:
Anmeldeschluss ist der 21. Juli 2023. Die Nennung muss bis zu diesem Zeitpunkt den Veranstalter erreicht haben.
Nennungsformulare findet man unter https://rallye.climair.de/
Nennungen sind online möglich oder per Post gemeinsam mit dem Nenngeld in Höhe von 111,00 € (Zusätzliche Mitfahrer je € 25. -) an ClimAir GmbH, Am Spitzacker 22 in 61184 Karben zu senden.
Nur eine gültige Nennung berechtigt zur Teilnahme.
Die Nennung muss von Fahrer und Beifahrer unterschrieben sein. Erfolgt die Nennung online, müssen Fahrer und Beifahrer ihre Unterschrift auf der Nennungsbestätigung vornehmen. Sofern die Nennungsbestätigung ebenfalls online, per Email, zugestellt wird, ist diese zum Unterschreiben vom Teilnehmer auszudrucken. Die Nennungsbestätigung ist grundsätzlich bei der Dokumentenabnahme vorzulegen.
Mit der Nennung erkennen Fahrer und Beifahrer die Bestimmungen der Ausschreibungen und die Haftungsbeschränkungen an.
Im Nenngeld sind enthalten:
• Fahrtunterlagen in Form des Bordbuchs,
• Startnummern mit Montage
• Verpflegung in der Pause (ohne Getränke)
• Pokale im Gesamtklassement
• Pokal für das beste Damenteam
• Servicemobil mit Abschleppmöglichkeit als Erste Hilfe fürs Fahrzeug.
Es werden nur bezahlte Nennungen angenommen.
Bei Überweisung bitte als Betreff „ClimAir Rallye 2023“ und den Namen des Teilnehmers angeben.
Nenngeld wird nur bei Ablehnung der Nennung oder Absage der Veranstaltung unter Abzug der dem Veranstalter entstandenen Kosten rückerstattet. Der Veranstalter ist befugt, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Versicherung – Haftung
Das eingesetzte Fahrzeug eines jeden Teilnehmers muss mit mindestens 1.000.000.– € pauschal haftpflichtversichert sein. Mit Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, das für das genannte Fahrzeug eine diesen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft tritt. Außerhalb der Bundesrepublik zugelassene Fahrzeuge entsprechen mit vorschriftsmäßigem Grenzübertritt den deutschen Versicherungsbestimmungen. Daher ist ein spezieller Versicherungsschutz für im Ausland zugelassene Fahrzeuge nicht notwendig.
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
den Promotor, den Veranstalter, Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen.
Außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters, oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung- auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises-, beruhen, gegen – die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer ( anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen.
Der Haftungsausschluss wird mit der Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
- Verantwortlichkeit – Änderungen – Absage
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen, oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Ergänzungen
Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernis geändert werden. Über die Veränderungen wird vor Beginn der Veranstaltung (Fahrerbesprechung und/oder per Bulletin) informiert.
Anwendung – Auslegung
Der Fahrtleiter ist für die Anwendung und Einhaltung der Bestimmungen dieser Ausschreibung zuständig. Nur seine Entscheidungen sind endgültig.
- Abnahme / Fahrerbesprechung
10.1. Dokumentenabnahme:
Jedes teilnehmende Team muss sich zu der in der Nennungsbestätigung angegebenen Abnahmezeit zur Abnahme einfinden. Bei der Abnahme sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nennungsbestätigung
• Führerschein des Fahrers
• Kfz-Schein
• Evtl. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
• Bei Minderjährigen Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
10.2. Technische Abnahme
Die Technische Abnahme erfolgt vor der Dokumentenabnahme. Sie hat allgemeinen Charakter. Es wird überprüft:
- Marke und Modell des Fahrzeuges mit Baujahr
- Übereinstimmung mit den Bestimmungen der STVZO
- der allgemeine Zustand des Fahrzeugs
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit roten Kennzeichen ist zur Technischen Abnahme der Fahrzeugbrief oder eine Kopie des Fahrzeugbriefes bereit zu halten. Sollte ein FIVA –Pass vorhanden sein, so genügt auch dieser.
10.3. Fahrerbesprechung
Die Fahrerbesprechung ist Bestandteil der Veranstaltung. Teilnahme ist Pflicht. Wichtige Informationen und evtl. Ergänzungen/Änderungen zur Durchführung/Wertung der Veranstaltung werden bei der Fahrerbesprechung vom Fahrtleiter mitgeteilt und ausgehängt.
- Aufgaben und Durchführung:
11.1. Start/Strecke:
Die Teilnehmer erhalten die Fahrtunterlagen am Start. Der Start erfolgt im Minutenabstand.
Die Fahrt besteht aus zwei Etappen. Für jeden Abschnitt erhalten die Teilnehmer eine separate Bordkarte. Die erforderlichen Angaben (Name, Fahrzeug, Kennzeichen…) sind unverzüglich einzutragen.
Die Teilnehmer haben die Aufgabe, anhand von Wegbeschreibungen die vorgegebene Strecke zu ermitteln und in der geplanten Fahrzeit zu bewältigen. Die Einhaltung der richtigen Fahrtstrecke wird mittels besetzter und unbesetzter Sonderkontrollen (SK) überwacht. Unbesetzte SK´s sind sogenannte stumme Kontrollen (Tafeln) auf denen sich Zahlen befinden, die von jedem Teilnehmer selbständig und in der richtigen Reihenfolge in die Bordkarte eingetragen werden (nicht mit Bleistift). Eine Mustertafel der unbesetzten SK wird bei der Fahrerbesprechung vorhanden sein
Zudem sind die im Bordbuch gestellten Sonderaufgaben zu lösen und die Ergebnisse unmittelbar in die Bordkarten zu übertragen.
Der Gesamtstrecke liegt ein dem Leistungsvermögen der Fahrzeuge angepasster Schnitt zugrunde, der 40km/h nicht überschreitet. Es gibt keine Fahrtabschnitte, die das Erreichen von Höchstgeschwindigkeit zum Ziel haben.
Mechanische Zusatzinstrumente wie Tripmaster u.ä. sind zulässig, aber nicht erforderlich. Der Gebrauch von elektronischen Hilfsmitteln ist verboten und kann zum Wertungs-ausschluss führen.
Die Wertung erfolgt nach einem Punktsystem. Der Teilnehmer mit der geringsten Punktzahl ist der Sieger.
Sollten etwaige Hindernisse, wie Umleitungen, zeitweilige Sperrungen oder Unfälle die Idealstrecke versperren, ist die kürzeste Umleitung zu finden und zu benutzen.
11.2. Kontrollen:
Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des 1. Fahrzeugs geöffnet und 30 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeugs geschlossen.
Alle Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu leisten.
Das Anfahren einer Kontrollstelle wird nur dann gewertet wenn sich das komplette Team incl. Fahrzeug an der jeweiligen Kontrollstelle befindet
- Wertung:
12.1. Wertungsprüfungen – Allgemeines
Bei Wertungsprüfungen wird den Teilnehmern die Aufgabe gestellt, die Prüfungsstrecke in einer Idealzeit zu fahren. Im Allgemeinen finden die Wertungsprüfungen auf Straßen und Wegen statt, die für den öffentlichen Verkehr nicht gesperrt sind.
12.2. Wertungsprüfungen – Zeitmessung
Die Zeitmesspunkte der Wertungsprüfungen mit vorgegebener Sollzeit sind bekannt und mit dem Schild „Zielflagge …“* gekennzeichnet.
Für den Fall, das Vorzeit erlaubt ist, gibt es einen Hinweis im Bordbuch.
12.3. Wertungstabelle:
Die Wertungstabelle befindet sich im Bordbuch.
- Preise
Folgende Preise werden ausgegeben:
• Pokale im Gesamtklassement
• Pokal für das beste Damenteam
Sachpreise, abhängig von der Großzügigkeit unserer Sponsoren
- Proteste/Einsprüche:
Proteste sind bei historischen Veranstaltungen im Sinne des Motorsportgesetzes nicht möglich. Eventuelle Einsprüche können dem Fahrtleiter vorgetragen werden und werden von diesem zusammen mit einer Vertrauensperson vor Ort geklärt.
- Allgemeines
Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet. Sie haben alles zu unterlassen, was der Ehrlichkeit der Wettbewerbe und den Interessen des Automobilsports zu schaden geeignet ist und sich gemäß den Rechtsgrundlagen dieser Veranstaltung zu verhalten.
Die Durchführung dieser Veranstaltung erfolgt ausschließlich nach dieser Ausschreibung und den hierzu erlassenen genehmigten Ausführungsbestimmungen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen.
Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist.
Die Veranstaltung dient nicht zur Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten. Sie dient vielmehr dem Zweck, durch sportlichen Ehrgeiz, Kraftfahrer im aufmerksamen, rücksichts- und sinnvollen Verhalten im Straßenverkehr zu schulen.
Verbindliche Auskünfte über die Fahrt erteilt nur der Fahrtleiter.
Die vom Veranstalter erlassenen und von der zuständigen Behörde genehmigten Aus-führungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Mit Unterschrift erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass sie gegen die Veröffentlichung von Fotos von Person und Fahrzeugen in den Printmedien und im Internet über die Homepage von ClimAir GmbH keine Einwände habe!
- Versicherung
Gemäß der VwV § 29 StVO hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abzuschließen:
EUR 2.600.000 für Personenschäden pro Ereignis, jedoch nicht mehr als EUR 1.100.000 für die einzelne Person
EUR 1.100.000 für Sachschäden
EUR 100.000 für Vermögensschäden
Eine Unfallversicherung für Sportwarte wurde abgeschlossen.
- Fahrvorschriften
Die Bestimmungen der StVO sind unter allen Umständen einzuhalten.
Es ist die Pflicht der Teilnehmer, Rücksicht auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung zu nehmen, dies gilt besonders innerhalb geschlossener Ortschaften. Jede überflüssige Lärmbelästigung ist zu vermeiden.
Durch die Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die Polizei solche Verstöße dem Veranstalter mitteilt. Den Anordnungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Sportwarte ist Folge zu leisten.
- Umweltschutz
Die Teilnehmer sind verpflichtet, Umweltverschmutzungen zu vermeiden. Sofern Teile gewechselt werden müssen, sind Altteile vom Teilnehmer wieder mitzunehmen. Es muss strengstens darauf geachtet werden, dass der Parkplatz oder Fahrbahnbelag nicht durch Öl, Benzin oder andere Flüssigkeiten verunreinigt wird. Für erforderliches Material, wie z. B. entsprechende Pappen, sorgt der Veranstalter. Die Pappen sollen nach der Benutzung in den Fahrpausen bitte mit zum Ziel gebracht werden, um diese dort zu entsorgen. Nicht beseitigte Beschädigungen und Verunreinigungen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Sonstiges
Alle Bulletins und sonstige Änderungen vor dem 14.08.2023 werden auf der Homepage www.rallye.climair.de oder per E-Mail bekanntgegeben.
Karben, 01.03.2023